Jagdverordnung
Schluss mit voreiligen Schüssen!
HIER ZUM PODCAST – WERKSPOST Damit Tiere gejagt werden dürfen, muss ein sogenannter „günstiger Erhaltungszustand“ gegeben sein. Also eine ausreichende Anzahl an Individuen, damit die Art auch langfristig nicht vom Aussterben bedroht ist. Mit den letzten Jagdverordnungen der Salzburger Landesregierung werden jedoch Tiere zum Abschuss freigegeben, die eigentlich stark geschützt sind und bei denen –…