Schluss mit voreiligen Schüssen!
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Damit Tiere gejagt werden dürfen, muss ein sogenannter „günstiger Erhaltungszustand“ gegeben sein. Also eine ausreichende Anzahl an Individuen, damit die Art auch langfristig nicht vom Aussterben bedroht ist.
Mit den letzten Jagdverordnungen der Salzburger Landesregierung werden jedoch Tiere zum Abschuss freigegeben, die eigentlich stark geschützt sind und bei denen – aufgrund eines fehlenden Monitorings – gar nicht bekannt ist, wie groß die Population ist.
Dies sind nur einige Punkte, die das derzeit laufende Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz kritisiert.
Was das Volksbegehren fordert und welche Details der Verordnungen die Organisator:innen des Volksbegehrens als rechtswidrig ansehen, darüber spricht Flora Platzer in der aktuellen Ausgabe der Werkspost mit Andrea Hagn, Umweltbiologin und Mitkoordinatorin des Volksbegehrens.
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